Kontraindikationen für die Dorn-Therapie

PDF
Drucken
E-Mail
Geschrieben von: Administrator
Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 11:25 Uhr

Obwohl die Dorn-Therapie (Dorn-Methode) sehr sanft ist, gibt es Fälle, in denen sie nicht geeignet ist. Nicht geeignet für eine Behandlung nach Dorn sind:

Immobile Patienten

Solange der Patient sich aufrichten, auf den Therapeuten zugehen und stehen bzw. sitzen kann, kann eine Dorn-Behandlung durchgeführt werden. Bei bettlägerigen Patienten verbietet sich die Behandlung allein schon deshalb, weil sie weder ihre Arme noch ihre Beine schwingen können. Die Behandlung in Bewegung ist jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Dorn-Therapie.

Unfallpatienten

Bei Rückenschmerzen und Gelenkproblemen infolge eines Unfalls oder anderer Gewalteinwirkung müssen Knochenbrüche und innere Verletzungen durch eine Röntgenuntersuchung ausgeschlossen werden. Sechs bis acht Wochen nach einem Unfall ist eine Behandlung ohne Bedenken möglich – in diesem Zeitraum würden gebrochene Knochen verheilen.

Tumor- und Krebspatienten

Krebs an sich ist keine Kontraindikation für die Dorn-Therapie, doch muss der Therapeut unter Umständen mit juristischen Problemen rechnen. Patienten mit Rücken und Knochenschmerzen haben oft Knochenmetastasen und befinden bereits im Endstadium ihrer Krankheit. Was passiert z.B., wenn der Patient unmittelbar nach der Dorn-Behandlung stirbt?

Mit der Dorn-Therapie kann man keinen Krebs heilen. In einigen Fällen bessert sie jedoch vorübergehend das Wohlbefinden des Patienten. Über eine Behandlung von Krebspatienten muss daher im Einzelfall entschieden werden. Ggf. sollte der Therapeut den Patienten entsprechend aufklären und sich den Behandlungswunsch bescheinigen lassen.

Entzündungen

Bei akuten Entzündungen und Fieber sollte nicht nach der Dorn-Methode behandelt werden. Bei akuten Gelenkentzündungen mit Schwellung wird vor Behandlungsbeginn das Abklingen der Schwellung abgewartet. Wenn keine Temperaturerhöhung am Gelenk mehr spürbar ist, kann behandelt werden. Dies gilt auch für chronische Entzündungen.

Hexenschuss

Ein akuter Hexenschuss schließt eine Dorn-Behandlung nicht aus. Allerdings verzichtet man zunächst auf die Kontrolle der Beinlängen.

Bandscheibenvorfall

Beim Bandscheibenvorfall leidet der Patient unter extremen Schmerzen, er kann nicht mehr stehen und muss sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Da grundsätzlich die Gefahr einer  Querschnittslähmung besteht, darf auf keinen Fall nach Dorn behandelt werden.

Lähmungserscheinungen

Bei kleineren Empfindungsstörungen in Armen oder Beinen ist zunächst keine ärztliche Untersuchung nötig. Falls sich die Beschwerden nach einigen Behandlungen nicht bessern, sollte jedoch ein Facharzt hinzugezogen werden. Bei fortgeschrittener Lähmung muss ein Neurologe abklären, ob eine Nervenstörung vorliegt.

Medikamente und Operationen

Bei Patienten, die dauerhaft Kortison nehmen, ist die Knochenbrüchigkeit erhöht. Vorangegangene Operationen sind kein Hindernis, sofern die Wunde bereits verheilt ist.

Osteoporose

Osteoporose stellt keine Kontraindikation für die Dorn-Therapie dar. Gerade diese Patienten sind besonders auf ein sanftes Behandlungsverfahren angewiesen. Natürlich sollte der Therapeut bei Menschen mit Osteoporose besonders vorsichtig vorgehen.

Akute Migräne

Während des akuten Migräneanfalls sollte auf die Dorn-Therapie verzichtet werden.

 

Aktualisiert ( Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 15:35 Uhr )